Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis FAQ zum Brandschutz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen.
Demnach ist in der Praxis eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Rückfragen an Frau Hirschmann unter 09421 56 86 88-50
Dozent: Reinhard Englberger
Lageplan und Parkplätze vor Ort
Informationen zur Fortbildung
Beginn der Fortbildung | 17.05.2024 14:00 Uhr |
Ende der Fortbildung | 17.05.2024 18:00 Uhr |
Anmeldeschluss | 10.05.2024 |
Freie Plätze | 1 |
Einzelpreis | 180,00€ |
Kursnummer: | T17.05.24 |
Veranstalter: | Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern (ZBV) Am Essigberg 14 / Theresiencenter, Eingang links neben der Hauptpost/Postbank-Filiale, 2. Obergeschoss 94315 Straubing Telefon 09421-56 86 88-0, Telefax 09421-56 86 88-88 info@zbv-niederbayern.de |
Veranstaltungsort: | BRK-Kreisverband, Siemensstraße 11a, 94315 Straubing |
Veranstaltungsort | BRK-Kreisverband/FFW Straubing |