Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) für bayerische Zahnärzte
Sie stehen vor dem Vertragsabschluss mit Ihrer oder Ihrem neuen Auszubildenden?
Inzwischen ist es nicht mehr nötig, dass Sie beim ZBV die Vertragsunterlagen anfordern, auf deren Eintreffen warten und diese dann handschriftlich ausfüllen.
Klicken Sie einfach auf folgenden Link und starten Sie den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK).
Er führt Sie schnell und übersichtlich zu einem maßgeschneiderten rechtssicheren Ausbildungsvertrag für Ihre Praxis. Hinweise zum Ausfüllen sind direkt im Konfigurator hinterlegt.
Informationen für
Auszubildende
Antrag auf Teilzeitausbildung für ZFA
Die Richtlinien und ein Antragsformular für die Teilzeitausbildung nach neuem BBiG finden Sie online auf der Homepage des ZBV Niederbayerns.
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Folgender Link zu Ihrer Information zum Ausbildungsberuf als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r:
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Ausbildungsinformationen der BLZK
Was verdienst du während deiner Ausbildung?
Der Vorstand der BLZK hat in seiner Sitzung am 23.01.2026 eine neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung beschlossen.
Diese beträgt:
Im 1. Ausbildungsjahr: 1.050,00 Euro
Im 2. Ausbildungsjahr: 1.150,00 Euro
Im 3. Ausbildungsjahr: 1.250,00 Euro
Diese Empfehlung gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab 01.05.2026 geschlossen werden.
Die Vergütung ist eine Basisempfehlung. Abweichungen sind grundsätzlich möglich.
Bei einer Unterschreitung der Empfehlung um 20% werden die Mindestvergütungen nach § 17 BBiG eingehalten.
Wenn die Empfehlung jedoch um mehr als 20% unterschritten wird, ist nicht mehr von einer angemessenen Ausbildungsvergütung auszugehen.
Die Vereinbarung einer individuell höheren Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag bleibt allen Ausbildenden unbenommen.
Eine Information über die neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung haben alle Praxen mit dem aktuellen Rundschreiben der BLZK vom 13. Februar 2026 erhalten: https://download.blzk.de/rundschreiben/rs_blzk_2026-01
Ausbildungsverordnung
Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.
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Berufsbildungsgesetz
Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
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Checkliste für Praxisinhaber/in bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen
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Einstiegsqualifizierungen
Maßnahmen für Jugendliche mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
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Jugendarbeitsschutzgesetz
Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
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Kündigung/Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Das Berufsbildungsgesetz sieht für Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz vor.
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Nicht bestandene Abschlussprüfung
Wichtige Information für Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben
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Praktikum und Schnupperlehre
Ein Praktikum in der Zahnarztpraxis kann Vorteile für Praktikanten und Zahnärzte bieten:
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Prüfungsordnung
Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldungen zur Prüfung
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Prüfungszulassung
Die Auszubildende hat an der Zwischen- und Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte teilzunehmen.
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Richtlinien zur Bewilligung von Ausbildungsverträgen
Folgende Richtlinien sollen berücksichtigt werden.
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Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Die Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen diese rechtfertigen (§ 45 BBiG).
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