Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen.
Demnach ist in der Praxis eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die Inhalte richten sich nach der „DGUV Information 205-023“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Dozent: Reinhard Engelberger
Rückfragen an Frau Hirschmann unter 09421 56 86 88-50
Informationen zur Fortbildung
Beginn der Fortbildung | 16.05.2025 14:00 Uhr |
Ende der Fortbildung | 16.05.2025 18:00 Uhr |
Freie Plätze | 14 |
Einzelpreis | 180,00€ |
Kursnummer: | ZAE16.05.25 |
Veranstalter: | Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern (ZBV) Am Essigberg 14 / Theresiencenter, Eingang links neben der Hauptpost/Postbank-Filiale, 2. Obergeschoss 94315 Straubing Telefon 09421-56 86 88-0, Telefax 09421-56 86 88-88 info@zbv-niederbayern.de |
Veranstaltungsort: | BRK-Kreisverband, Siemensstraße 11a, 94315 Straubing, Tel. 09421/99521501 |
Veranstaltungsort | BRK-Kreisverband/FFW Straubing |