Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz ZFA
Gemäß § 74 Abs. 4 Nr. 6 StrlSchG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Vor dem 31.12.2019 erworbene oder letztmals aktualisierte Kenntnisse müssen 2024 aktualisiert werden.
Anmeldeschluss: 30. Oktober 2024
Achtung: Dieser Kurs ersetzt nicht den 10-Stunden-Röntgenkurs oder den 24-Stunden-Röntgenkurs zur Erlangung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Abs. 2 StrSchG.
Sie erhalten spätestens 14 Tage vor dem Kurs ein Skript inklusive des Fragebogens per Post, welches Sie bitte im Vorfeld durcharbeiten. Der ausgefüllte Fragebogen ist zu Kursbeginn vor Ort abzugeben.
Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der Erteilung eines Lastschriftmandats und inkl. Kopie der letzten Aktualisierung möglich.
Für Verpflegung ist selbst zu sorgen, Kaltgetränke finden Sie vor Ort.
Rückfragen an Frau Hirschmann unter 09421 56 86 88-50
Hygiene-Auffrischung
Die Fortbildung richtet sich an alle Praxismitarbeiter, die in der Funktion als Hygienebeauftragter die Aufbereitung der Medizinprodukte verantworten, aber natürlich auch an die Praxisbetreiber.
Rückfragen an Frau Hirschmann unter 09421 56 86 88-50